Feueralarm: So will die Stadt Klagen vermeiden
Nach Einsätzen der Löschzüge gehen Rechnungen an Verursacher oder Eigentümer.
Diese Bescheide sind allerdings nicht rechtssicher. Was zuletzt für Ärger sorgte.
Borgholzhausen. Wenn die Borgholzhausener Löschzüge zu Einsätzen ausrücken, entstehen natürlich Kosten: die Einsatzstunden der Feuerwehrleute, der Materialverschleiß, Betriebsmittel und vieles mehr. Diese Aufwendungen kann die Kommune anschließend in Rechnung stellen: bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachern, bei Eigentümern von Betrieben und Brandmeldeanlagen, bei Fahrzeughaltern oder bei jenen, die dreist „falschen Alarm“ auslösen.
„Erhebung von Kostenersatz und Entgelten“ heißt das im wunderbar verqueren Verwaltungsdeutsch. „Das ist keine Gebühr“, wie Steffen Heidmann von der Stadt Borgholzhausen jetzt im Haupt- und Finanzausschuss erklärte. „Denn diese Forderungen decken nicht die Kosten, sondern im Regelfall nur 25 bis 30 Prozent. Feuerwehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, und nicht jeder Einsatz wird abgerechnet.“
Mancher aber schon, und dann muss der Bescheid schon wasserdicht sein. „Es ist mittlerweile gang und gäbe, dass sich zum Beispiel Versicherer Anwälte nehmen und gegen die Rechnungen vorgehen. Wir wurden in diesem Jahr schon einmal beklagt“, berichtete Heidmann. Dabei habe man einem Vergleich zustimmen müssen, „weil wir keine rechtssichere Kalkulation für unsere Forderung hatten“.
Das soll sich künftig ändern, denn mit Hilfe der Kommunalagentur NRW hat die Stadt die Beträge für ihren Kostenersatz neu kalkuliert und festgesetzt. Bisher galt: Eine Einsatzstunde des Personals wird mit 37,50 Euro berechnet, eine Stunde pro kleinem Fahrzeug mit 38 Euro, eine Stunde pro großem Fahrzeug mit 64 Euro.
Matthias Peters von der Kommunalagentur NRW erläuterte in der Sitzung das neue Verfahren und stellte die neuen Preise vor: 20,47 Euro für eine Einsatzstunde des Personals, 76,34 Euro pro Stunde mit kleinem Fahrzeug, 116,96 Euro pro Stunde mit größeren Fahrzeugen und 79,43 Euro je Stunde mit Gerätewagen.
In der Politik machten sich Sorgen breit, dass man nun weniger einnehmen werde, da viele Einsätze ohne großes Gerät auskämen und der Stundensatz für die Einsatzkräfte sinke. „Bei einer Berufsfeuerwehr hätten wir höhere Sätze – aber hier geht es größtenteils um Einsätze in der Freizeit und im Ehrenamt“, erklärte Bürgermeister Dirk Speckmann.
Und Steffen Heidmann beruhigte die Politik hinsichtlich der Höhe der Rechnungen: „Ich denke nicht, dass wir künftig weniger einnehmen werden. Weil wir jetzt über eine rechtssichere Kalkulation verfügen, haben wir künftig zum Beispiel auch bei Ölspureinsätzen auf Landesstraßen Ansprüche gegen das Land, die wir nun auch geltend machen können.“ Einstimmig verabschiedete der Haupt- und Finanzausschuss daraufhin die geänderte Satzung.
Quelle: Haller Kreisblatt